Rechtsprechung
LG Koblenz, 28.02.2013 - 4 O 103/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Stufenweiser Auftrag: Ab 17.08.2009 gilt HOAI 2009!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Bei stufenweiser Beauftragung gilt für die nach dem 17.08.2009 abgerufenen Stufen die HOAI 2009!
- baunetz.de (Kurzinformation)
Anwendbarkeit einer HOAI-Novelle bei Stufenverträgen ?
Besprechungen u.ä. (2)
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Bei stufenweiser Beauftragung gilt für die nach dem 17.08.2009 abgerufenen Stufen die HOAI 2009!
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Stufenweise Beauftragung: Bei Abruf nach dem 17.08.2009 gilt die HOAI 2009! (IBR 2013, 293)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 28.02.2013 - 4 O 103/12
- OLG Koblenz, 06.12.2013 - 10 U 344/13
- BGH, 18.12.2014 - VII ZR 350/13
- OLG Koblenz, 03.08.2016 - 10 U 344/13
- BGH, 26.09.2018 - VII ZR 217/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.11.2008 - VII ZR 211/07
Wirksamkeit einer bei stufenweiser Beauftragung eines Architekten schriftlich …
Auszug aus LG Koblenz, 28.02.2013 - 4 O 103/12
Die unter Berufung auf den als Anlage B 1 vorgelegten Fachaufsatz durch die Beklagte vertretene Auffassung, dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.11.2008 zu Aktenzeichen VII ZR 211/07 sei zu entnehmen, der Bundesgerichtshof habe sich dafür ausgesprochen, in den Fällen einer stufenweisen Beauftragung mehrerer Leistungsphasen einheitlich die ältere Fassung der HOAI zugrunde zu legen, da die weiteren Stufen in dieser Fallkonstellation unter der aufschiebenden Bedingung stünden, dass die in Aussicht genommenen Leistungen tatsächlich in Auftrag gegeben würden, teilt das Gericht nicht.Der Entscheidungsinhalt der unter Baurecht 2009, 264 veröffentlichten Entscheidung geht lediglich dahin, dass eine schriftliche Honorarvereinbarung (sic) vor Auftragserteilung die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 HOAI 2009 wahrt, wonach eine Honorarvereinbarung, um wirksam zu sein, gleichzeitig mit dem Architektenvertrag zu treffen ist.
- OLG Köln, 28.03.2018 - 17 U 110/15
Verjährung bei stufenweiser Beauftragung?
Das OLG Dresden (Urteil vom 17. Juni 2010 - 10 U 1648/08 -) vertritt in diesem Zusammenhang allerdings die Ansicht, dass eine einheitliche Verjährungsfrist nicht besteht, wenn der Ingenieur stufenweise mit der Erbringung diverser Leistungsphasen beauftragt wird, mithin mehrere selbstständige Verträge vorliegen (s. a. LG Koblenz IBR 2013, 293).